Ab Mitte Juni 2010 sind aufgrund der Finanzierung und des mittlerweile vergangenen Jahres Bereitstellungszinsen von uns zu zahlen. Der Bauträger wäre „…bei einer Überschreitung des vorgesehenen Fertigstellungszeitraums zum 30.10.2010, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verpflichtet an den Käufer einen pauschalen Entschädigungsbetrag für jeden Monat der Fristüberschreitung zu zahlen. ... Falls es zu einer vorzeitigen Rückabwicklung durch den Bauträger kommen sollte, können wir alle bisherigen Kosten an diesen weitergeben (Rückabwicklung der Kreditverträge, bereits erfolgte Zinszahlungen an die Bank, entgangene Zinsen des Eigenkapitals, Notarkosten, Courtage, Grunderwerbsteuer)?