Schadensersatzforderung und Streitwert nach vom Planer zu verantwortendem Bauabbruch
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Seine Berufshaftpflichversicherung verweigert die Leistung aufgrund einer bei Versicherungsbeginn gegebenen falschen Selbstauskunft (er hatte angegeben über einen Abschluss als Dipl. Ing. zu verfügen) und wegen massiver Verstöße gegen das Elementarwissen von Architekten. ... Der Architekt selbst befindet sich im Vorruhestand.