Zur Vertragskündigung nicht berechtigt, zum Zahlen aber verpflichtet?
vom 3.9.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe 2019 für meinen Sohn einen Vertrag mit einem Fitnessstudio unterschrieben, ich als "Erziehungsberechtigter", mein damals minderjähriger Sohn (16) als "Mitglied". ... Laut Fitnesstudio bin ich sehr wohl verpflichtet zu zahlen, nicht aber den von mir unterschriebenen Vertrag zu kündigen. ... Meine Vertragskündigung wird vom Fitnessstudio gnoriert, nur er könne kündigen.