Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Inkasso hat zumindest soweit recht, dass Ihre Tochter nicht als gesetzliche Vertreterin für den damals minderjährigen Freund gehandelt hat. Als gesetzliche Vertreter kommen in erster Linie die Eltern und dann Vormund, Betreuer etc. in Betracht.
Wenn Ihre Tochter also 2 Verträge abgeschlossen hat, einen für sich und einen für den Freund, dann muss sie grundsätzlich auch beide Verträge bedienen und daher also auch zahlen.
Inwieweit hier die bereits ausgesprochene Kündigung nicht akzeptiert wurde und ob die Verträge überhaupt wirksam sind, kann leider ohne Einsichtnahme in die Verträge nicht abschließend beurteilt werden.
Leider ist auch die Arbeitslosigkeit kein Grund, die Zahlung zu verweigern. Man kann im Rahmen dessen nur versuchen, eine Stundung und spätere Ratenzahlung zu vereinbaren.
Einen Ansatzpunkt, aus den Verträgen herauszukommen, kann man daran sehen, dass das Fitnessstudio die Situation ggf. bewusst ausgenutzt hat. Es muss offensichtlich gewesen sein, dass ein junger Mensch nicht 2 Verträge gleichzeitig abschließen kann, ohne dass finanzielle Schwierigkeiten vorprogrammiert wären.
Sie sollten die Verträge also gegenüber dem Inkasso anfechten und hilfsweise fristlos kündigen und sich auf das zuvor Gesagte beziehen.
Lenkt man dann immer noch nicht ein, kann es sich empfehlen, die Verträge einem Anwalt zur Prüfung zu geben. Ggf. kann man so noch ein Schlupfloch finden. Gern stehe ich Ihnen dann auch zur Seite. Soweit Ihre Tochter Arbeitslosengeld bezieht, kann man für dieses Vorgehen staatliche Beratungshilfe beantragen, sodass keine weiteren Kosten für die Tochter entstehen.
Diese Antwort ist vom 08.03.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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