Guten Abend, am 14.10.2005 erwarb ich von Privat einen gebrauchten PKW der Marke „Fiat Bravo“, Baujahr 1996.Laut der im Kaufvertrag zugesicherten und zuvor bei ebay angegebenen Fahrzeugbeschreibung,verfügt das Fahrzeug über eine Nennleistung von 83kW (113PS). ... Ich fechtete daher gestern den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung via Einschreiben mit Rückschein an,und erwarte zunächst die Nacherfüllung,d.h. die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung (eigentlich unmöglich bei Gebrauchtwagen)…binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Schreibens. Falls diese fehlschlägt bzw. verweigert wird oder unmöglich ist, erwarte ich die Rückerstattung des Kaufpreises von 1.830,00 EUR.Das Fahrzeug würde ich dann an den Verkäufer zurückgeben; einen Übergabetermin für Geld und PKW telefonisch vereinbaren.