Notarielles Verkaufsangebot im Todesfall
vom 17.7.2007
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Wird bei einem zwecks Vermeidung von Nießbrauchsverabredungen notariell beglaubigtes Verkaufsangebot einer Immobilie abgeschlossen, welches im Todesfalle des betagten Eigentümers ( oder dessen Umzuges in ein Pflegeheim oä )den Käufer zur Auszahlung der vereinbarten Kaufsumme an die testamentarisch festgehaltenen Erben ( keine Erstrangigen vorhanden ) verpflichtet, die Anfechtung dieses Vertrages durch Dritte ( Erben, Finanzamt, etc ) möglich ?