rechtskräftiger Darlehensvertrag und steuerliche Auswirkungen
vom 11.5.2009
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Sicherheiten Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten: Der Darlehensnehmer bestellt zugunsten des Darlehensgebers auf dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Ort X des Amtsgerichts X, eine Grundschuld in Höhe von XXX EUR (in Worten XXX Euro). Die Sicherung wird zeitgleich mit der Beurkundung des Grundstücks sowie der Unterschrift des Hausvertrages beurkundet. ... Kündigung Kommt der Darlehensnehmer mit seiner Zahlungsverpflichtung mit mehr als 8 Wochen in Verzug, so kann der Darlehensgeber das Darlehen fristlos kündigen und den Darlehensrest nebst aufgelaufenen Zinsen sofort fällig stellen. <<< Kann man hier einfügen, dass ich dann ggf die Grundschuld ziehn kann bzw dass das Haus in meinen Besitz übergeht ?