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Pachtvertrag Campingplatz

18. Januar 2024 16:18 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin seit dem Jahr 2018 auf einem Campingplatz als Dauer-Mieter einen großen Wohnwagen, großen Vorzelt (ca. 40 m² Wohnfläche +20 m² Terrasse) und einem Wohnmobil ansässig.
Mein Lebensumfang auf diesem Campingplatz ist ganzjährig. Es besteht auf diesem Campingplatz kein rechtlicher Wohnsitz. Die gesamte Campfläche umfasst deutlich über 500 m² im Innen- und Außenbereich mit einem Wohnwagen, Wohnmobil, Terrassen, drei Zelten, Parkplätzen, Garten.
Der Pachtvertrag besteht mit der Stadt Schotten, läuft jeweils über ein Jahr, bei Kündigung des Pachtvertrages die komplette Räumung der gesamten Fläche, damit quasi Versetzung in den vorvertraglichen Urzustand. Der Pachtvertrag ist ein Formularvertrag, der für alle Campingplätze pauschal Gültigkeit hat.
Die gesamte Campsite sich bei meinen Übernahmezeitpunkten in den Jahren 2018 2020 einem brutal schlechten Zustand, als dass diese weder pflegetechnisch noch bautechnisch in den letzten 20 Jahren betreut wurde.
Ich habe also in den letzten Jahren ca. 50.000 € in diese Campflächen in Einrichtung und üblichen Bebauung investiert. Dies etwa 70 % durch bautechnische Dienstleister (mit Rechnung) und in 30 % in Eigenleistung.
Dies in jeweiliger und vollständiger Kenntnis auch mit Leistung des Verpächters und mit dessen Zustimmung.
Der Pachtpreis des gesamten Camp Sites beträgt 900 € p.a. für jede Parzelle, hier dann bei mir drei Parzellen 2.700 € p.a.
Meine persönlichen Vorleistungen mit ca. 50.000 € und der Erlös des Vermieters stehen also in einem latent Missverhältnis, als mit meinem Vorleistungen auf den pachttechnische Wert dieser Parzellen (gegebenenfalls auch ihren nachträglichen Nutzung durch Dritte) durch den Verpachter sehr deutlich gesteigert wurde.
Aus persönlichen und beruflichen Gründen werde ich diese Campsite im Mai 2024 aufgeben müssen, da mein Wohnsitz zwingend im Ausland sein. Es damit keine reale Möglichkeit mehr für mich gibt diesen Platz zu nutzen.
Mein Verpächter, die Stadt Schotten, stellt sich derzeit zur Beendigung des Verhältnisses schlichtweg „zunächst einmal doof„ , möchte derzeit keine für ich mich verbindlichen Auskünfte erteilen, verweist also aus schließlich auf den Pachtvertrag, der die komplette Räumung des Grundstückes aus den Pachtvertrag vorschreibt.
Welche Rechtslage besteht sich hier?
Mir ist durchaus bekannt, dass die Rechtslage für typische Mietverhältnisse für derartige Pachtverhältnisse keine Anwendung findet, wenn dann doch oder ob?
Ich verstehe und spreche „Anwaltssprache" habe umfängliche Rechtskenntnisse im Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht. Also bitte keine ausführlichen Blabla, sondern nur Daten und Fakten gegebenenfalls Vergleichsurteilen aus Untergrenze LG, 0LG, BGH etc. usw.

18. Januar 2024 | 16:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Situation ist rechtlich komplex und es gibt keine eindeutige Rechtsprechung, die genau auf Ihren Fall passt.

Grundsätzlich gilt, dass der Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses verpflichtet ist, den Pachtgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn gemäß Vertrag übernehmen musste (§ 596 BGB). Dies bedeutet in der Regel, dass Sie die von Ihnen vorgenommenen Veränderungen auf Ihre Kosten beseitigen müssen.

Allerdings könnte in Ihrem Fall eine Ausnahme gelten. Sie haben erhebliche Investitionen getätigt, die den Wert des Pachtgegenstandes gesteigert haben. Hier könnte unter Umständen ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen oder eine Entschädigung in Betracht kommen. Dies ist jedoch stark vom Einzelfall abhängig und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände.

Es gibt einige Urteile, die in ähnlichen Fällen einen Anspruch auf Entschädigung bejaht haben. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 10.02.2012 (Az. 10 U 102/11) entschieden, dass ein Pächter, der in erheblichem Umfang in die Pachtsache investiert hat, einen Anspruch auf Entschädigung haben kann, wenn der Verpächter die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem durch die Investitionen verbesserten Zustand übernimmt.

Allerdings ist zu beachten, dass diese Rechtsprechung nicht unumstritten ist und es auch gegenteilige Urteile gibt. Zudem ist die Anwendung auf Ihren Fall nicht eindeutig, da es sich bei Ihnen um einen Campingplatz handelt und nicht um eine landwirtschaftliche oder gewerbliche Pachtsache.

Ich empfehle Ihnen daher dringend, einen auf Pachtrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, der Ihren Fall genau prüfen und Sie entsprechend beraten kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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