Dafür macht das Unternehmen 125,00 EURO geltend, ist aber nicht bereit, auf mein Schreiben einzugehen und die darin enthaltenen Fragen zu beantworten: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche der Rechnung RE vom 26.06.2024 in Höhe von 125,00 EURO. ... Um eine Inhaltskontrolle Ihrer AGB gemäß § 307 BGB zu ermöglichen, da im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass mindestens Absatz 8 Ihrer AGB größtenteils entgegen den Geboten von Treu und Glauben den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (vgl. §§ 242, 307 Abs. 1 S. 1 BGB), sind folgende Fragen inhaltlich ausführlich, verständlich und klar schriftlich bis zum 14.07.2024 zu beantworten: 1. ... Nun meine zwei Fragen: 1.