Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne, allerdings benötige ich dafür weitere Informationen.
Bitte teilen Sie mir mit
- um was für einen Vertrag es sich mit der Teledeal Media handelt. Welche Leistung ist seitens der Teledeal Media zu erbringen,
- wer Eigentümer der Wohnung bzw. des Grundstücks ist und
- ob Ihre Eltern dem Abschluss des Vertrages durch Sie zugestimmt haben.
Teilen Sie mir bitte auch mit, was ihr wirtrschaftliches Ziel ist. Möchten Sie den Vertrag mit der Teledeal Media beenden oder haben Sie Bedenken, dass diese den Vertrag beenden könne?
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller
19.01.2016 | 13:13
Guten Tag. Vielen Dank erst einmal dass sie sich der Frage annehmen.
Die einzige Leistung seitens der Teledeal Media ist, einen Eintrag der Ferienwohnung auf www.städte-check.de vorzunehmen (welcher auch schon erfolgt ist). Die Vertragsbestimmungen sind hier zu finden: http://www.städte-check.de/agb.html
Der Eigentümer der Wohnung ist mein Vater. Der Eigentümer des Grundstücks sind meine Eltern soweit ich weiß beide (neben der Ferienwohnung steht noch deren eigenes Haus auf dem Grundstück).
Während des Telefonats hatte es sich für mich so angehört, als hätte meine Mutter den Vertrags bereits abgeschlossen und ich solle nur noch die technischen Details klären, da ich von PC, Internet, etc. mehr Ahnung habe. Allerdings stellte sich nach dem Angebot heraus, dass das keinesfalls der Fall war, sondern dass ich um Grunde erst den Vertrag abgeschlossen habe.
Mein Ziel ist es nun den Vertrag wieder zu beenden. (Was laut den letzten Zeilen der AGBs/Vertragsbedingungen der Teledeal Media nicht möglich sei)
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
19.01.2016 | 14:51
Sehr geehrter Fragesteller,
§ 1 der AGB regelt, dass das Unternehmen nur Verträge mit Unternehmern schließt, nicht mit Verbraucher. Ich entnehme Ihrer Fragestellung, dass Sie Verbraucher sind, also nicht also nicht zum Zwecke ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit gehandelt haben.
Man könnte argumentieren, dass bereits kein Vertrag zustande gekommen ist, weil keine übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben wurden. Sollte dies doch der Fall sein. Es dürfte jedoch zumindest ein Anfechtungsrecht nach § 119 BGB bestehen.
Der Ansatz, nur mit Unternehmern zu kontrahieren umgeht ferner das gesamte Verbraucherschutzrecht. Da es sich um einen telefonisch geschlossenen Vertrag handelt, ist es sehr wahrscheinlich dass ein Widerrufsrecht besteht.
Mein Vorschlag ist, dass Sie auf das Forderungsschreiben antworten und mitteilen, dass Sie kein Unternehmer sind und dachten, der Vertrag sei schon abgeschlossen worden mit Ihrer Mutter. Zudem erklären Sie den Widerruf des Vertrages mit dem Argument, Sie seien Verbraucher und es handele sich um einen Fernabsatzvertrag, über dessen Widerrufsmöglichkeit Sie hätten belehrt warden müssen. Erklären Sie hilfsweise die Anfechtung wegen Irrtums.
Kündigen Sie zudem an, dass Sie, sollte sich die Sache damit nicht erledigt haben, anwaltlich bearbeiten zu lassen.
Ich gehe davon aus, dass man Ihren Vertrag aus Kulanz beenden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie einen Anwalt mandatieren.
Dann müssten alle Dokumente noch einmal gesichtet und geprüft werden.
Beachten Sie bitte, dass es sich unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und des Einsatzes nur um eine erste Einschätzung handelt, die eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen