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1.456 Ergebnisse für kaufvertrag käufer

Forderungskauf
vom 27.9.2008 31 € Historischer Preis
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Ich bin der Auffassung, daß beim Kauf einer "titulierten Forderung" es dem Käufer gerade darauf ankommt, daß sie eben tituliert ist und sich damit schnell und unkompliziert eine Rechtsnachfolgeklausel erwirken läßt und danach vollstreckt werden kann.
Energierecht / Versorgungsrecht / Gaslieferungen ohne Rechnung
vom 20.2.2017 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Juni/Juli 1995 habe ich unsere Beheizung von Öl auf Gas umgestellt. Den Hausanschluss haben die Gaswerke (damals Hamburger Gaswerke GmbH) vorgenommen und von meiner Heizungsfirma wurde die gesamte Heizungsanlage mit Therme und Gaszähler installiert. Im Spätsommer 1995 wurde die Anlage durch meine Heizungsfirma in Betrieb genommen.
Angemessene Berechnung des Streitwerts?
vom 3.10.2005 30 € Historischer Preis
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Schönen guten Tag, Meine Anfrage betrifft die Gebührenrechnung eines Anwalts, den ich im Zusammenhang mit dem Kauf einer Solarstromanlage konsultiert hatte. Da der Kaufvertrag Ende August schriftlich zustande kam, der Lieferant aber bis dato noch keinen Liefer- und Montagetermin bestätigte, ließ ich mich Ende September von einem örtlichen Anwalt beraten.
Schadensersatz wegen nichtverkauftem Grundstück
vom 26.7.2005 15 € Historischer Preis
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Voraussetzung dafür ist aber, dass der Kaufvertrag wegen des Verschuldens des Verkäufers formnichtig ist. In diesem Fall kann der Käufer als Schadensersatz den Kaufpreis eines gleichwertigen Grundstücks verlangen, beziehungsweise Ersatz des Vertrauensschadens (Palandt, a.a.O).
Rufmord, Identitätsdiebstahl, Vertragsbruch
vom 17.3.2013 52 € Historischer Preis
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Er fing an hinter meinem Rücken Kaufverträge mit Kunden zu schließen, die nicht offiziell über den Shop liefen, sondern per eMail. ... Mein Kundenservice antwortet in der Regel noch am selben Tag, Ware wird sofort nach dem Kauf geliefert und alle Impressum Angaben sowie AGB''''s sind korrekt.
Gewe./fristlose Kündigung/Eigenmächtiges Austauschen von Türschloss/Doppelvermietung
vom 30.8.2019 60 € Historischer Preis
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Der Maschinen-Kauf hat das Ziel, nicht die Maschinen selbst als einzelne Gegenstände zu kaufen, SONDERN die als einheitlicher und gesamter Bäckerei-Betrieb weiterzuführen. Im Kaufvertrag wurde explizit geschrieben, dass der Vermieter (er ist auch der Verkäufer von den Maschinen) versichert, dass der Bäckerei-Betrieb keine Mängel hat (weder technisch noch in Bezug auf die behördlichen Vorschriften und Genehmigungen). ... Am 19.04.2018 habe ich einen Kaufvertrag für den Betrieb mit einem Mitarbeiter von mir abgeschlossen, dass er eine Summe Geld mir bezahlen muss.
Vertragsgestaltungen
vom 27.9.2005 25 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Geyer und Frau Rechtsanwältin True-Bohle möchte ich diese Zusatzfrage an einen dritten Rechtsanwalt richten: Sind folgende Aussagen korrekt: Da der schuldrechtliche Anspruch auf Nutzungsunterlassung nach Ziffer 1 des Vertrags ein eigenständiger, einklagbarer und vererblicher Anspruch (der demgemäß auf die Erben von D, E, F und G übergeht) ist, sollte A, sofern er sein Grundstück an J verkaufen will, mit J im Kaufvertrag nicht nur vereinbaren, dass J die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten übernehmen muß. Er sollte zusätzlich vereinbaren, dass der Käufer J auch nach dem Tod von D, E, F und G (der Tod von D, E, F und G würde ja zum Erlöschen der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit führen, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a>) die Nutzungsunterlassung bis spätestens zum 1.9.2020 (Vertragsende) zu beachten und beim einem Weiterverkauf dem Käufer aufzuerlegen hat. ... Damit bliebe aber die Interessenlage bezüglich derjenigen Rechtsnachfolger, die das Grundstück durch Kauf erwerben und auch an die Nutzungsbeschränkung gebunden werden sollen, unberücksichtigt!
Rücktritt von Bauwerkvertrag
vom 10.9.2021 für 80 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Nachdem uns im August ein Grundstück in Aussicht gestellt wurde, wurden wir zu einer Auflösung des dritten Rücktrittsrechts (Baugrundstück) gedrängt, um den Kauf und die Planung auf dem gefunden Grundstück zu beginnen. Ein Kaufvertrag für das Grundstück kam jedoch nie zustande, da die geschätzten Bauvorbereitungskosten zu hoch und der Grundstücksmakler letztendlich einen höheren Preis pro m² forderte als ursprünglich vereinbart.
§ 313 BGB
vom 29.9.2005 30 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Geyer und Frau Rechtsanwältin True-Bohle möchte ich diese Zusatzfrage an einen dritten Rechtsanwalt richten: Sind folgende Aussagen korrekt: Da der schuldrechtliche Anspruch auf Nutzungsunterlassung nach Ziffer 1 des Vertrags ein eigenständiger, einklagbarer und vererblicher Anspruch (der demgemäß auf die Erben von D, E, F und G übergeht) ist, sollte A, sofern er sein Grundstück an J verkaufen will, mit J im Kaufvertrag nicht nur vereinbaren, dass J die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten übernehmen muß. Er sollte zusätzlich vereinbaren, dass der Käufer J auch nach dem Tod von D, E, F und G (der Tod von D, E, F und G würde ja zum Erlöschen der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit führen, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a>) die Nutzungsunterlassung bis spätestens zum 1.9.2020 (Vertragsende) zu beachten und beim einem Weiterverkauf dem Käufer aufzuerlegen hat. ... Damit bliebe aber die Interessenlage bezüglich derjenigen Rechtsnachfolger, die das Grundstück durch Kauf erwerben und auch an die Nutzungsbeschränkung gebunden werden sollen, unberücksichtigt!
Nachfrage an Frau Rechtsanwältin Nina Heussen
vom 19.10.2005 15 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Geyer und Frau Rechtsanwältin True-Bohle möchte ich diese Zusatzfrage an einen dritten Rechtsanwalt richten: Sind folgende Aussagen korrekt: Da der schuldrechtliche Anspruch auf Nutzungsunterlassung nach Ziffer 1 des Vertrags ein eigenständiger, einklagbarer und vererblicher Anspruch (der demgemäß auf die Erben von D, E, F und G übergeht) ist, sollte A, sofern er sein Grundstück an J verkaufen will, mit J im Kaufvertrag nicht nur vereinbaren, dass J die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten übernehmen muß. Er sollte zusätzlich vereinbaren, dass der Käufer J auch nach dem Tod von D, E, F und G (der Tod von D, E, F und G würde ja zum Erlöschen der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit führen, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a>) die Nutzungsunterlassung bis spätestens zum 1.9.2020 (Vertragsende) zu beachten und beim einem Weiterverkauf dem Käufer aufzuerlegen hat. ... Damit bliebe aber die Interessenlage bezüglich derjenigen Rechtsnachfolger, die das Grundstück durch Kauf erwerben und auch an die Nutzungsbeschränkung gebunden werden sollen, unberücksichtigt!