Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob die von mir verfaßte E-Mail eine rechtlich verbindliche Kündigung ist oder eher als Absichtserklärung anzusehen ist. ... Nov 2021 auf oder ich mache weiter, wenn ... ... wir die Konditionen des Vertrages für die ersten drei Monate insoweit nachjustieren können, daß ich die Verkäufe, die aus den Kontakten, die aus der Zeit vom 1. ... Dez. 2021, zumindest für die nächsten drei Monate, dahingehend den Vertrag neu verfassen, daß wir uns auf die von Euch ursprünglich vorgeschlagenen Vertragskonditionen einigen können.