Die Dame am Telefon betonte, dass eine Kündigung unter zurückzahlung des Geldes nicht möglich sei, da im Vertrag die Klausel "sollte ein teil des Vertrags nicht zutreffen, behält der Vertrag als solches trotzdem seine Wirksamkeit" enthalten sei Meine Fragen: Ist es rechtens, dass einer Person, die den gleichen Vertrag zum gleichen Zeitpunkt geschlossen hat, Zugang gewährt wird aufgrund von "persönlicher Gutmütigkeit", wie sich die Sachbearbeiterin ausdrückte? Habe ich nach den vorher geschilderten Fakten ein Recht zu kündigen, weil ich den Vertrag als nicht erfüllt ansehe? ... Wie gehe ich vor, wenn ich am Donnerstag die Kündigung abschicke und nach 10 Tagen Frist, die ich setzen werde, mein Geld nicht zurück kriege?