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Gutschein für Fahrschule gekauft und eingelöst - will aber austreten

| 25. August 2013 02:38 |
Preis: 51€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


01:06

Hallo,

vor langer Zeit habe ich mir einen Gutschein bei Groupon für eine Fahrschule gekauft, und zwar mit folgenden Konditionen.
Wertgutschein anrechenbar auf eine komplette PKW-Führerschein-Ausbildung Ausbildungsklasse (Klasse B) ;Enthält:
Grundgebühr (Originalpreis 220€, Grouponpreis 10 €),
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Originalpreis 95€, Grouponpreis 45€),
Vorstellung zur praktischen Prüfung (Originalpreis 165€, Grouponpreis 80€),
12 Sonderfahrten à 45 Minuten (Autobahn-, Landstraßen- und Nachtfahrten, Originalpreis 12 x 47 € = 564€, Grouponpreis 269€)
Die Gebühr für die Prüfungsbehörde, einmalig für die Theorieprüfung 20,83€ und für die Fahrprüfung 84,97 € sowie für Lehrmaterial (Lehrbuch 51€ + Fragebogen 53€) sind im Preis nicht enthalten
Gutschein anrechenbar auf eventuell weiter erforderliche Fahrstunden
Gutschein gültig nur für Neukunden
1 Gutschein pro Person einlösbar

24 Monate gültig , Gutschein gültig ab 22.07.2011 bis zum 22.07.2013
Gutscheinwert: 1044 €
Gutscheinpreis: 499 €
Rabatt: 52%

Nun zum Sachverhalt:

Diese Fahrschule hat 2 Fahrlehrer. Einer davon ist der Chef, der andere ist bei ihm angestellt und hält die Theoriestunden. Der Angestellte ist sehr nett, der Chef hat einen "unangenehmen" Charakter. Zudem hat der Chef nur morgens Zeit, und der Angestellte übernimmt die nachmittäglichen und abendlichen Fahrstunden. Normalerweise bleibt man bei dem Lehrer, bei dem man auch angefangen hat.
Man braucht 3 Theoriestunden, um mit der Praxis anfangen zu dürfen. Ich habe bereits 4 absolviert (noch dazu mehrere in einer anderen Fahrschule zuvor), also habe ich mich für den Praxisunterricht angemeldet. Die (doppelten, also 1,5h) Fahrstunden sollten am Dienstag, dem 12.03.2013 beginnen. Außerdem waren nochmal 1,5h am 13 und am 14.3.2013 geplant, insgesamt also 3x1,5h. 45 Min kosten 37€, also 74€ pro Tag, macht 222€ für die 3 Tage. Leider wurde ich am Samstag davor krank, eine schwere Virusinfektion. Ich habe auch ein Attest vom Arzt. Nun wusste ich, dass man die Fahrstunde 48 Stunden vorher absagen sollte (und wie ich später erfahren musste, in meinem Fall sogar schon 72 Stunden vorher, da eine Absage am Montag für den Dienstag zu spät ist, sie sollte spätestens am Freitag erfolgen.) Außerdem ist nur eine Festnetznummer angegeben, die spärlich besetzt ist, nur ungefähr 2 Stunden pro Tag. Einen Anrufbeantworter gibts auch nicht. Also habe ich gleich Montag früh angerufen, um abzusagen. Dabei klang ich unglaublich krank und heiser. Seitens meines Fahrlehrers, des Chefs, gab es folgende Aussage: " Ich arbeite nicht mit Kranken, da ich aufpassen muss, dass ich nicht auch noch krank werde. Also schau zu, dass du gesund wirst, ich versuche einen Ersatz für dich morgen früh aufzutreiben. Wenn nicht, musst du bezahlen." Ich hab erstmal schlucken müssen, aber akzeptiert. Natürlich kann ich auch nicht überprüfen, ob er wirklich nach Jemandem gesucht hat. Der Chef selbst hat nämlich kaum Schüler, da er nur Morgenstunden macht, und sowieso kaum einer zu ihm will. Am nächsten Tag rufe ich ihn an, und er hat gemeint, er hätte keinen Ersatz für mich gefunden.Und für den nächsten Tag solle ich auch bezahlen. Außerdem gilt Krankheit nicht als Ausrede, denn gewisse Fahrschüler hätten ihn schon damit veräppelt, und er sei auf den Kosten sitzen geblieben. Auf meinen Einwand, dass er selbst ja nicht mit mir fahren wollte, da ich offensichtlich krank bin und auch ein Attest hab, ist er nicht eingegangen.Für Dienstag und Mittwoch musste ich also den vollen Preis zahlen. Am Donnerstag bin ich, immer noch krank, pünktlich zur dritten Fahrstunde gekommen. Er hat von mir allerdings verlangt, dass ich den Betrag von den 2 Tagen und der 3 Fahrstunde sofort vor der Fahrt begleiche. Also 148€ plus 74€ für die Fahrstunde, die ich gleich antreten würde. Ich habe ihn um eine Kulanz gebeten, da ich Studentin bin, offensichtlich krank bin, und zudem auch kein Benzin verbraucht habe, und durch mich keine Abnutzung am Auto entstanden ist. Er hat jegliches Angebot meinerseits kategorisch abgelehnt. Daraufhin habe ich es abgelehnt zu zahlen, woraufhin er meinte, dass er mich heute (Donnerstag, 3 Fahrstunde) nicht im Auto mitnehmen würde und auch weiterhin nicht mit mir zusammenarbeiten will. Das bedeutete für mich, dass ich dann theoretisch seinen Kollegen in Anspruch nehmen müsste, jedoch erlaubte es mir mein Stundenplan nicht, abends mit ihm Fahrstunden zu nehmen. Also konnte ich gar keine Fahrstunden mehr nehmen, und bin auf 222€ Kosten für Nichts sitzengeblieben. Für mich als Studentin in München sehr belastend. Ich habe es zunächst nicht eingesehen den Betrag zu zahlen, und dann konnte ich es mir auch finanziell nicht mehr leisten. Zudem hat er mir ja die Möglichkeit genommen die 3 Fahrstunde in Anspruch zu nehmen. Er war sehr schlecht erreichbar (also überhaupt nicht, normalerweise hat man eine Handynummer vom Fahrlehrer für alle Fälle). Zudem berichteten viele Fahrschüler, dass sie vom Chef zum Mitarbeiter gewechselt sind, da der Chef sie durch überflüssige Fahrstunden versucht hat abzuzocken. Desweiteren sei erwähnt, dass man bei der Anmeldung nur kurz auf die Meldefrist von 48 Stunden beim Stornieren einer Fahrstunden hingewiesen wurde. Diese Regelung sei wohl in den AGBs vermerkt, die irgendwo hinten schwer versteckt (also nicht für alle sichtbar wie es sein sollte) auf einem Regal stehen. Andere Schüler berichten das Selbe, 2 könnte ich kontaktieren. Der Mitarbeiter, der mich in der Fahrschule aufgenommen hat, hat deutlich gesehen, dass ich nicht die AGBs gelesen habe. Leider kann ich mich nicht erinnern, ob ich jemals etwas unterschrieben hätte (das geht weiteren Mitschülern auch so), es kann sein, dass man lediglich seinen Namen und Adresse eingibt. Zudem hatte der Chef doch gar nicht das Recht, mich für die 2 Fahrstunden am Mittwoch zu belasten, wo ich ihn doch am Montag auf meine Krankheit hingewiesen habe. Das bedeutet doch auch Absage für Mittwoch.

Dann habe ich einen Brief bekommen, ich solle Leistungen in Höhe von 247€ bezahlen, bestehend aus
Gutschrift/Grundbetrag Groupon -220€ +
Grundbetrag: Grundgebühr B 235€ +
3 Mal versäumte Übungsfahrt a 74€
und 10€ Mahnkosten.

Ich habe für den Gutschein bei Groupon 499€ bezahlt. Und hier muss ich 247€ zahlen. Zumal ich auch nicht verstehe, warum eine Grundgebühr in Höhe von 235€ erhoben wurde, sie wurde als 220€ im Gutschein inklusive angegeben. Da ich nicht nachmittags/abends fahren kann, und der Chef nicht mit mir fahren will (ich auch nicht mehr mit ihm), möchte ich die Fahrschule wechseln, und aus der Situation möglichst günstig herauskommen. Nur was sollten ich bezahlen, und was MUSS ich bezahlen. Und von wem könnte ich denn Geld zurückverlangen- Groupon oder der Fahrschule? Wären mir die Konditionen der Fahrschule bereits vorher bekannt, hätte ich den Gutschein gar nicht mehr eingelöst. Aber das konnte ich ja leider erst nach 3 Theoriestunden feststellen.

Mit freundlichen Grüssen
K.


25. August 2013 | 03:39

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie sollten sich auf jeden Fall unbedingt die AGB geben lassen. Diese müssen gut einsehbar aushängen, an Sie übergeben oder im Internet abrufbar sein. Zudem muß der Vertrag auf diese verweisen. Sind diese nicht einsehbar und/oder verweist der Vertrag nicht auf diese, sind die AGB nicht Bestandteil des Vertrages und daher zu ignorieren.

Die 48 Stunden-Klausel ist etwas überraschend, daher habe ich Zweifel an der Wirksamkeit dieser Klausel. Genaueres läßt sich aber nur nach einer Prüfung des Wortlautes dieser Klausel sagen.

Davon abgesehen müssen Sie nichts zahlen. Die Grundgebühr B klingt sehr nach Gebührenschneiderei, Sie sollten die Gegenseite auffordern, diese Grundgebühr B zu begründen und deren vertragliche Grundlage nachzuweisen.

Die drei Übungsfahrten müssen Sie ebenfalls nicht bezahlen, da die 48-Stunden-Klausel überraschend und daher unwirksam ist.

Die Mahngebühr müssen Sie ebenfalls nicht bezahlen, da diese eine Mahnung voraussetzt. Eine solche Mahnung ist aber nicht erkennbar.

Das Geld müssen Sie von der Fahrschule zurückverlangen. Dafür müssen Sie aber nachweisen, dass der Chef sich weigert, mit Ihnen zu fahren.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2013 | 00:37

Tut mir Leid, ich habe nicht verstanden warum für Sie die 48-Stunden Klausel überraschend ist. Könnten Sie darauf bitte näher eingehen? Das ist bei denen auf der Website vermerkt (Fahrstundenstorno bitte mindestens 48 Stunden vorher). Diese Regelung ist auch in vielen anderen Fahrschulen Praxis, allerdings mit 24 Stunden und es wird meistens mündlich mitgeteilt. Jetzt kommt der Clou: Deren Bürozeiten sind Mo,Di und Do,Fr von 16:30-18:00. Erwischt man sie nicht in der Zeit, hat man keine Möglichkeit zur Absage. Außerdem ist an einem Tag das Büro geschlossen. Dürfen sie in dem Fall die 48 Stunden Regelung überhaupt verlangen?
Ich habe gar keine Papiere bekommen. Ein Freund von mir, der ebenfalls diesen Gutschein gekauft hat, hat einen Ausbildungsvertrag bekommen, in dem steht:

"Sämtliche im Preisaushang gezeigten Preise und zwar auch dann wenn diese hier nicht besonders aufgehört sind und die ausgehändigten Geschäftsbedingungen liegen diesem Vertrag zugrunde und werden von beiden Vertragsparteien anerkannt. Ebenfalls besteht Einigkeit, dass die Fahrschule die Kundendaten zum Zweck der Abrechnung in einem Computersystem abspeichert."

Unter seinen Vertrag wurde keine Unterschrift gesetzt, als Preise wurden die normalen Preise und nicht die Gutscheinpreise angegeben, er hat auch keine AGBs ausgehändigt bekommen und ich habe überhaupt nichts erhalten. Er wäre bereit das zu bezeugen.

Doch wie soll ich beweisen, dass die AGBs nicht sichtbar ausgehängt waren? Gestern war es dort, heute kann es wieder woanders stehen. Wie soll ich beweisen, dass ich ihn am Montag und nicht erst Dienstag kontaktiert habe, wie er behauptet? Soll ich ihm erstmal selbst einen Brief schreiben oder einen Anwalt kontaktieren?
Und meine Frage aus der ersten Anfrage wurde nicht beantwortet: Habe ich das Recht von ihm (oder Groupon) den Restbetrag vom Gutschein für nicht erfüllte Leistungen zu verlangen? Mein Ziel ist es ja den Restwert vom Gutschein zurückzubekommen.

Zusammengefasst:
1. Von wem habe ich das Recht wie viel zu verlangen? (siehe meine Erstanfrage)
2. Wie soll ich beweisen,dass ich frühzeitig angerufen habe, dass die AGBs nicht gut sichtbar ausgehängt waren und mir keine Papiere übergeben wurden? (Er kann ja das Gegenteil behaupten und dann steht Aussage gegen Aussage)
3. Wie soll ich dabei vorgehen, mit, oder ohne Anwalt? (Bei der kleinen Summe)

Tut mir Leid für die vielen Nachfragen,

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. August 2013 | 01:06

Sehr geehrte Ratsuchende,

das Überraschende an dieser 48-Stunden-Klausel ist die feste und vor allem lange Frist. 24 Stunden wäre verständlicher, zudem ist überraschend, dass die Fahrschule nicht den Nachweis zuläßt, das die Fahrstunde anderweitig hätte vergeben werden können.

Zusammen mit den Bürozeiten stellt die Klausel allerdings eine unangemessene Benachteiligung dar, da es unnötig erschwert wird, eine entsprechende Mitteilung zu machen. Daher kann die Fahrschule sich nicht auf die 48 Stunden Regelung berufen.

Sie müssen nicht beweisen, dass die AGB nicht aushingen, denn das ist unmöglich. Vielmehr muß die Fahrschule beweisen, dass die AGB aushingen, da sich die Fahrschule auf die AGB bezieht.

Sie können die Kontaktierung von Montag mit dem Einzelnachweis Ihrer Telefonrechnung beweisen, wenn die Telefonrechnung jeden Anruf und dessen Dauer enthält.

Wie in der ersten Antwort bereits geschrieben, haben Sie das Recht, den Restbetrag von der Fahrschule zurückzuverlangen. Dafür müssen Sie aber beweisen, dass sich der Chef weigert, mit Ihnen zu fahren.

Sie sollten Ihm erstmal einen Brief schreiben und eine Frist (14 Tage) für die Rückzahlung setzen. Wenn die Rückzahlung nicht erfolgt, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 27. August 2013 | 01:21

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Prägnant, aber alles Wichtige enthalten. Auf die Nachfrage wurde mit konkreten Tipps eingegangen. Vielen Dank!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. August 2013
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Prägnant, aber alles Wichtige enthalten. Auf die Nachfrage wurde mit konkreten Tipps eingegangen. Vielen Dank!


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