Dem von mir am 17.1.2007 gemachten Rückzahlungsvorschlag über die restlichen 8.500 Euro stimmt die Bank mit Schreiben vom 22.1.2007 nur unter der Bedingung zu, dass ich den Anspruch der Bank aus der Bürgschaft vom 4.3.2002 erneut anerkenne und ich im Falle einer Inanspruchnahme als Bürge auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung auf die Hauptschuld verzichte. ... Meine Frage nun ist viergeteilt: 1.Ist es zulässig, dass die Bank mich als Bürge in Anspruch nimmt, obwohl über die Forderung mittlerweile eine Rückzahlung mit der GmbH vertraglich vereinbart wurde? ... Da die Bank so sehr darauf erpicht ist, von mir den Verzicht der Einrede der Verjährung zu erhalten, drängt sich mir die Frage auf , ob die Bürgschaft nicht verjährt ist?