Sehr geehrte Damen und Herren, zum Anbieter 1&1 in Verbidnung mit (Kulanz-)Kündigung eines "DSL-Vertrags" nach Umzug gab es ja schon einige Anfragen hier, allerdings hat 1&1 beim meinem Versuch, den Vertrag wegen nicht-Verfügbarkeit von DSL am neuen Wohnort, ein wenig in die Trickkiste gegriffen... ... Meine konkrete Frage: =================== wenn ich einen Vertrag für einen DSL-Anschluss und eine DSL-Flatrate abgeschlossen habe und beides an einem neuen Wohnort nicht verfügbar ist, kann sich der Anbieter dann mit dem Hinweis, dass man ja diesen Zugang auch mit ISDN oder Modem nutzen kann "herausreden"? ... ;o) Sehen Sie Chancen, dass ein Schreiben von einem Anwalt hier etwas bewirken könnte - oder ist der Einwand von 1&1 "Mit diesem Zugang können Sie sich auch via ISDN einwählen - und das ist überall in Deutschland möglich" rechtens?