Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrags durch Franchisenehmer
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Kann ich den Franchisevertrag vorzeitig kündigen? ... Um Ihnen dennoch entgegenzukommen könnten wir uns im Falle einer vorzeitigen Schließung Ihres Instituts vorstellen, unsere finanziellen Ansprüche gegen Sie zu reduzieren. ... Ende einer weiteren Vertragsperiode von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. (2) Eine Kündigung dieses Vertrages ist – mit Ausnahme der vorgenannten Kündigungsfristen – nur aus wichtigem Grund zulässig.