AGB - Zugang Fiktion?
vom 18.6.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Hier möchte ich gerne die Meinung eines zweiten Anwalts einholen Gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 310 BGB: Anwendungsbereich">§ 310 BGB</a> findet § 305 Abs. 2 und die §§ 308 und 309 keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichen Sondervermögen verwendet werden. Im genannten Fall erfolgte die Leistungserstellung an einen Unternehmer. ... Aber dann sollte ein Unternehmen möglichst auch keine Geschäfte mit diesem Kunden tätigen.