Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben kann ich Ihnen Folgendes raten:
1. Es dürfte zwischen Ihnen und genealogie.de kein entgeltlicher Vertrag zustandegekommen sein. Es gibt für einen sehr vergleichbaren Fall (www.lebenserwartung.de) zwar erst eine Entscheidung des AG München (http://www.medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=585), doch wird dies allgemein als richtungsweisend gesehen. Soweit auf der Internetseite kein oder nur ein schnell zu überlesender Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistung vorhanden ist und/oder sich die Zahlungspflicht aus den AGB´s ergibt, ist diese Klausel wegen überraschenden Charakters unwirksam (§ 305c Abs. 1 BGB
). Dadurch liegt keine Einigung über die vertragliche Zahlungspficht vor, mithin hat Ihr Gegner auch keinen Zahlungsanspruch gegen Sie. Anderes würde nur gelten, wenn die Dienstleistung bereits auf der Startseite oder sonst deutlich als zahlungspflichtiges Angebot aufgeführt wäre. In Ihrem Fall ist dies nicht so. Letztlich werden derartige Unternehmen zu Recht dafür "bestraft", dass Sie wohl in sittenwidriger Weise auf die Gutgläubigkeit der Nutzer bauen.
2. Damit kommt es auf ein eventuelles Widerrufsrecht nicht mehr an. Dieses wäre tatsächlich ausgeschlossen (vgl. § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB
), es sei denn die AGB´s von genealogie.de würden ein eigentständiges Widerrufsrecht vorsehen (sehr wahrscheinlich sieht die Regelung aber nur die Umsetzung der gesetzlchen Regelung vor).
3. Daher mein Rat: Zahlen Sie auf keinen Fall, auch nicht auf eine Mahnung oder ggf. einen Mahnbescheid hin, sondern legen Sie (gegen den Mahnbescheid) sofort Widerspruch ein. Sollten sich das Unternehmen weiterhin an Sie wenden, wäre an anwaltliche Hilfe zu denken, z.B. einen Gegenschriftsatz oder eine negative Feststellungsklage.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Hallo, danke für die schnelle Antwort! Eine Frage hätte ich noch. Auf der Startseite ist kein Hinweis für kostenpflichtige Nutzung.
Bei Anmeldung (ausfüllen des Persönlichen Profiles) befindet sich unterhalb der Eingabemaske der Pasus das es sich um eine kostenpflichtige Seite handelt. Allerding kann dieser Absatz nur dann gelesen werden, wenn man herunterscrollt was ich leider nicht gemacht habe. Die Anmeldung kann aber ohne das ich herunterscrolle durchgeführt werden, da das Anmeldesymbol mittig in der Seite ist.
Muss ich jetzt doch bezahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Fall entspricht analog genau dem vom AG München entschiedenen Fall. Auch dort war unter dem Anmeldebutton zunächst der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit, der allerdings nur bei weiterem Herunterscrollen gelesen werden konnte. Alles weitere wurde in den AGB geregelt. Unter Zugrundelegung des Urteils des AG München müssen Sie also nicht zahlen.
Ich rate Ihnen daher, wie schon gesagt, nicht zu zahlen. Zwar ist ein Urteil eines Amtsgerichts nicht mit dem des Bundesgerichtshofs oder einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zu vergleichen, doch sprechen neben dem Urteil des Amtsgerichts auch einige grundlegenden Umstände (Verbraucherschutz) für Sie.
Sollte genealogie.de weiterhin Zahlung fordern, rate ich Ihnen zur Einschaltung eines Rechtsanwalts vor Ort. Denn dieser kann die ganze Sache in vollem Umfang überprüfen und die rechtlichen Gegenschritte einleiten. Zwielichtige Firmen dieser Art versuchen meist, durch permanente Druckausübung (Mahnungen usw.) den Verbraucher doch zu einer Zahlung zu bewegen, zumal es nur um geringe Beträge geht.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt