Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte eine Nebenberufliche Selbstständigkeit für online Shop im kleinen Rahmen. Darauf meldete sich ein MA von Visable und überzeugte mich für eine Probemitgliedschaft Dauer 6 Monate Vertragsbeginng offiziell 01.08.2021 bis dahin kostenlos. Bereits im April kündigte ich die Probemitgliedschaft.
Nun frage ich mich, ob es denn nicht die Möglichkeit einer Kündigung gibt bzw. ob es nicht ein 7- oder 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt. ... Nun wäre das ja ein Grund zur Kündigung, aber kann man ihn belangen, weil er sich -irrtümlicherweise- als Firma registriert hat?
Die Kündigung wurde seitens des Anbieters X schriftlich mit dem Hinweis bestätigt, dass mein Kündigungsantrag angenommen wurde und ein Aufhebungsvertrag zustande gekommen sei (was m.E. nicht stimmen kann). ... Die Bedingungen besagen, dass - nur im Falle einer vorzeitigen Kündigung - Kilometer, die über den bei Vertragsabschluss angegeben jährlichen Kilometern (Laufleistung) angegeben wurden, berechnet werden.
Einige Tage später, habe ich an die Geschäftsstelle Singletreff XXXX in Teltow eine Kündigung geschickt mit den Worten: Ich kündige den Vertrag mit sofortiger Wirkung,wegen arglistiger Täuschung.
Die Dame verweigert die gänzliche Annahme der Kündigung und fordert mit Schreiben vom 26.1.09 eine Teilleistung von € 2.499 (I.: Abschluss- und Beratungskosten € 700, II: Erstellung einer Partneranalyse € 700, III: Umlage für Werbung und Anzeigen € 525, Einrichten der persönlichen Kundenstammdaten € 175). Das Forderungsschreiben enthält einen Bezug auf §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 627 BGB: Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung">627</a> und <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/628.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 628 BGB: Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung">628 BGB</a>: "Ihre Kündigung müssen wir nach 627 BGB akzeptieren. Allerdings steht uns nach 628 das Recht zu, bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eine unserer bisherigen Leistungen und Aufwendungen entsprechende Teilvergütung zu verlangen.
Allerdings steht in den AGBs der anderen Entsorgungspartei: "Vertragslaufzeit, Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. ... Die Kündigung bedarf der Schriftform. ... Oder kann mein Kunde wegen unzulässiger AGBs und außerordentlicher Preiserhöhung fristlos aus seinem Vertrag austreten?
Da ich keine Antwort erhielt, widersprach ich auch am nächsten Tag – 7.7.17 – nochmal Eine schriftliche Antwort bekam ich dann am 10.07.mit der Bemerkung, meine Kündigung wurde vermerkt Nach einem persönlichen Telefonat bekam ich dann am 11.7. eine schriftliche Antwort mit u.a folgendem Text „Bezug nehmend auf Ihren Widerruf ist zu berücksichtigen, dass das Widerrufsrecht klar geregelt ist.
Guten Tag, Am 06.05.2011 habe ich eine Fitness-Anmeldung unterschrieben. Die Mitgliedschaft beginnt am 09.05.2011. Auf meinem Wunsch eine Laufzeit von 24 Monaten.
Am 1.12.03 Abschluss eines 24 Monats Abo für €18. pro Monat. Nach 3 Monaten bereits Anstieg auf €21. per Bankeinzug. Ab 1.1.06, also nach Ablauf des Vertrages, Einzug von € 37.80.
Grüß Gott, ein Unfallversicherung Altvertrag (PUV) von 2011 wurde wegen einer Pflegegrad 3 rückwirkend aufgelöst. Wir kennen die alten Versicherungsbedingungen nicht (finden diese auch nicht), sondern nur die seit einigen Jahren geänderte Fassung, in der diese Ausschlussklausel hinzukam. Der Versicherungsschutz orientierte zuvor laut Versicherungspolice-Hinweis an den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen VAU 36 (09.10) und wir wissen nicht, ob dort bereits eine ähnliche Ausschluss-Klausel zu "Pflegestufen" existierten.
Ich bin Kunde bei 1&1.Habe dort einen Vertrag für die üblichen 2 Jahre abgeschlossen.Eine Flatrate 2000 und kostenlose gespräche aufs festnetz.Nun bin ich Umgezogen und 1&1 hat seid mehren Monaten auch sich nicht um diese Umzugsangelegenheit gekümmert.Obwohl ich es fristgerecht gemeldet hab. Nun können sie mir meinen alten Tarif im Umzugsgebiet nicht mehr anbieten und ich soll letzendlich mehr bezaahlen für meinen Vertrag.Ich sehe es jedoch nicht ein und vermute einen einseitigen Vertragsbruch. Sie wollen mich erst nach Ablauf dieser 2Jahres Frist aus dem Vertrag entlassen.Ist diese Auslegung rechtns???
Habe ich also kein recht auf eine außerordentlich fristlose Kündigung weil der Makler nicht aktiv tätig wird und nicbt versucht das Haus durch Inserate und Internet zu verkaufen ?? ... Beck, München 2009, § 652 Rn 233 "Das Recht auf fristlose Kündigung wegen Untätigkeit des Maklers oder anderer Pflichtverletzungen wird durch eine im Vertrag eingetragene mehrmonatige Kündigungsfrist nicht außer Kraft gesetzt.
Auch in den AGB heißt es: "Der Bildungs- und Betreuungsvertrag wird für beide Parteien rechtlich bindend mit Unterschrift des Vertrages und des SEPA-Mandats sowie Ausgleich der Anmeldegebühr (3.1 des Bildungs- und Betreuungsvertrages) innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt des gegengezeichneten Vertrages." ... Ist es ratsam die Nichtannahme des Platzes und daher die Nichtzahlung der Anmeldegebühr sowie unser Rechtsverständnis per Einschreiben an die KITA zu senden und hilfsweise noch eine ordentliche Kündigung zu erklären?
Juli den Vorgang geschildert und den Verzug unter Androhung der Kündigung an Arcor gesendet. ... In den AGBs schreibt Arcor, dass Störungsmeldungen "in der Regel" innerhalb von 24 Stunden behebt und die Serviceleistung 98,5% Erreichbarkeit garantiert. ... Ich möchte wissen, welche Fristen und Vorgehensweise ich für eine fristlose Kündigung einhalten muss, um am Ende nicht micht zwei Verträgen dazustehen, wenn ich einen anderen Anbieter beauftrage.
Daraufhin habe ich den Betreiber angeschrieben und bat um eine Bestätigung der Kündigung - dieser verwies wieder auf die AGB "wie Sie aus unserer AGB entnehmen koennen, entfaellt Ihr Widerrufsrecht nach aktiver in Anspruchnahme unserer Leistungen" und bestätigte mir die Kündigung zum 06.04. 2007 . Ich schrieb wieder zurück mit der bitte die Kündigung mit sofortiger Wirkung zu bestätigen und mir eine Rechung zu schicken damit ich die Kosten der 10 Tage begleichen kann. Die Antwort war wieder die selbe "wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde und wie Sie aus unserer AGB entnehmen koennen, entfaellt Ihr Widerrufsrecht nach aktiver in Anspruchnahme unserer Leistungen".