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Rücktrittsrecht von Onlinevertrag ?

26. April 2006 20:07 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Moin Moin
Ich habe ein Problem : Ich habe mir am 06.04.2006 einen Root-Server ( PC der in einem Rechenzentrum steht ) mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und einer monatlichen Mietgebühr von 95 Euro online bestellt . Dieser wurde mir dann auch eingerichtet und ich bekann die Zugangsdaten um auf diesen Server online zugreifen zu können. Ich habe diesen Server nicht mal 10 Tage genutzt und in dieser Zeit wurde der Server 3 mal für mehrere Stunden vom Internet getrennt - eigentlich sollte dieser 24 Stunden am Tag ohne einer Trennung ständig online sein. Nach dem dritten mal habe ich von meinem 14 tägigem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht und den Vertrag mit dem Server-Betreiber gekündigt. Dieser beruft sich nun auf seine AGB die ich damals unterschrieben haben in der steht :
Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die XXX GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
Aber wie hätte ich dann den Server testen sollen ohne ihn zu aktivieren ?????
Daraufhin habe ich den Betreiber angeschrieben und bat um eine Bestätigung der Kündigung - dieser verwies wieder auf die AGB
"wie Sie aus unserer AGB entnehmen koennen, entfaellt Ihr Widerrufsrecht nach aktiver in Anspruchnahme unserer Leistungen" und bestätigte mir die Kündigung zum 06.04. 2007 .

Ich schrieb wieder zurück mit der bitte die Kündigung mit sofortiger Wirkung zu bestätigen und mir eine Rechung zu schicken damit ich die Kosten der 10 Tage begleichen kann.
Die Antwort war wieder die selbe "wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde und wie Sie aus unserer AGB entnehmen koennen, entfaellt Ihr Widerrufsrecht nach aktiver in Anspruchnahme unserer Leistungen".

Darauf schrieb ich "
wie Ihnen bereits mitgeteilt ,habe ich , trotz ihrer AGB`s , das gesetzliche Recht eine Ware aus zu probieren oder zu testen und es im Rahmen der 14 tägigen Rücktritts- und Kündigungsrecht, vor allem bei Verträgen im Internett, fristgerecht zurück zutreten. Senden sie mir somit eine letzte Rechnung für den Server-Probelauf und die Kündigungsbestätigung mit sofortiger Wirkung".

Antwort:"es steht Ihnen frei , dagegen rechtlich anzugehen. Unseren Standpunkt brauchen wir nicht immer wieder zu wiederholen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis".

Ich versuchte es auf gütlichem Wege - meine Antwort: "Ich habe den Server einige Tage ausprobiert und in dieser Zeit wurde die Verbindung zum Internet 3 mal für mehrere Stunden unterbrochen ( offline ).Es wurde mir niemals erklärt warum dieses passiert ist , und es kam auch sonst keine Nachricht von Ihnen ( bezügl. der Trennung zum I-Net ), also musste ich davon ausgehen das dieses bei Ihnen "normal" ist und mir der Server so nicht Angeboten wurde. Die letzte Trennung war am 17.04.06 , da habe ich dann mein gesetzliches 14 tägiges Rücktrittsrecht in Anspruch genommen und den Vertrag mit Ihnen gekündigt. Als der Server am 18.04.06 wieder "online" war habe ich sofort alle meine Daten von diesem Server gelöscht und ihn dann auch nicht wieder benutzt. Da jeder von uns seinen Standpunkt da gelegt hat , möchte ich es jetzt versuchen eine gütliche Einigung zu finden.Ich bitte Sie mir ein vernünftiges Angebot oder eine Möglichkeit zu unterbreiten damit der Vertrag schnellst möglich aufgehoben wird".

Als Antwort kam :"gegen eine Abfindung in höhe 902,40 Euro ist die XXX GmbH bereit den Vertrag für den Server mit der Kennung "???" vorzeitig aufzulösen.
Dies entspricht 80% Ihrer monatlichen Miete auf das Jahr gerechnet".

Jetzt bin ich wirklich am Ende. Kann mir bitte jemand helfen ?

Habe ich nun ein Rücktrittsrecht auch wenn ich den Server nur ausprobiert habe ???

Soll ich tatsächlich die 900 Euro zahlen und das ohne jegliche Leistung zu bekommen ???

Wie soll ich mich weiter Verhalten ???





26. April 2006 | 21:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:

Gegen Sie spricht der § 312d BGB :

Gemäß §312d BGB erlischt das Widerrufsrecht

"bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat."

Das ist nach Ihrer Schilderung der Fall. Wird der Server durch den Kunden -und damit auf seine Veranlassung- vor Ablauf der Widerrufsfrist eingerichtet, erlischt das Widerrufsrecht.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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