Maklerprovision - doppelt oder nix - zulässig?
vom 28.12.2009
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Situation: Über einen Makler (M1) wurde uns im Nov 2008 eine Immobilie angeboten, welche sich nach einem vermittelten Besichtigungstermin vor Ort als zu teuer herausstellte (360T€). ... Wir nehmen an, dass wenn wir das Objekt erwerben würden, wären wir und der Verkäufer dem M4 provisionspflichtig, da wir Leistungen von M4 in Anspruch nehmen werden (erneuter Besichtigungstermin + Verkaufsabwicklung) und nicht M1, da durch den stark veränderten Verkaufspreis eine "neue Situation" entstanden ist.