Hierzu dann von diesem ein mit Fahrzeug Fabrikat, Typ und Preis ausgefülltes Formular "verbindliche Bestellung und Vermittlungsvertrag" erhalten und dieses zusammen mit einer Vollmacht für den Ankauf bei einem mir nicht genannten Vertagshändler unterschrieben. Der EU Importeur (Vermittler) hat sich nach Erhalt der Dokumente nicht weiter bei mir gemeldet, aber das Fahrzeug bei einem Vertragshändler des Fabrikats (Verkäufer) , welcher mir nicht genannt wurde, irgendwo in Deutschland bestellt. In den AGB des EU Importeurs/Vermittlers wird ein Widerrufsrecht von 4 Wochen angegeben - dieses wollte ich nun, 3 Wochen nach der Bestellung ,in Anspruch nehmen.