geset zl. Gewährleistung gegenüber Unternehmern aushebelbar etc ?
Bislang stand in meinen AGB betreffend der gesetzlichen Gewährleistung: "Die gesetzliche Gewährleistung beträgt, sofern nicht anders angegeben, 24 Monate.... Direkt danach steht in den AGB ohne eckige Klammern: ["Ist die bestellte Ware bei Gefahrübergang mit einem Mangel behaftet, so dass sie sich nicht mehr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, hat der Kunde innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zunächst das Recht, zwischen Beseitigung des Mangels durch Reparatur/Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Ware zu wählen. ... Mein AGB-Vorschlag: "- Beim Kauf der Ware durch Verbraucher gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 13 BGB: Verbraucher">§ 13 BGB</a> gilt: Bei Neuware 24 Monate gesetzliche Gewährleistung.