Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wenn Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist versäumt haben, ist eine Kündigung erst zum Ablauf der Verlängerungszeit möglich.
Welche Kündigungsfrist vereinbart war, richtet sich nach den Regelungen im Vertrag - ob diese wirksam sind, kann ich ohne nähere Kenntnisse nicht beurteilen. In den AGB der Firma wird darauf verwiesen, dass die Kündigungsfristen in der Rubrik "Preise + Leistungen" einsehbar seien. Sofern also die Kündigungsfristen und die Verlängerung des Vertrages bei Ihrer Anmeldung von Ihnen akzeptiert wurden, werden Sie sich daran halten müssen und bleiben noch für weitere 6 Monate vertraglich gebunden.
Dass Ihnen die Mitgliedschaft mittlerweile nichts mehr nutzt, ist dabei leider ohne Bedeutung.
Eventuell können Sie mit dem Anbieter aber einen "Deal" aushandeln, dass er Ihnen die weiteren Gebühren erlässt und Sie im Gegenzug als Erfolgs-Modell präsentiert werden.
Das wäre dann aber natürlich Verhandlungssache - rechtlich wird der Anbieter nicht dazu verpflichtet sein, Ihnen die Kosten zu erlassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht