Auftragserfüllung ist geregelt: Die Leistung der Firma B gegenüber der Firma A gelten als erfüllt und abgenommen, wenn die Firma A nict unverzüglich EInwände erhebt. ... Folgendes zum Sachverhalt: Vertrag wurde am 01.07 abgeschlossen Monat 07 erledigt und bezahlt Monat 08 erledigt und bezahlt Monat 09 Fälligkeit der REchnung 15.09 bezahlt am 19.09. /50% des Rechnungsbertrages Kontakt von Firma A am 16.09. telefonisch, dass Firma B die Leistungen aus Sich der Firma A für den Monat nicht erbracht hätten und daher die Rechnung zurückhalten. (50% wurden nicht angekündigt) Am 20.09. gab es einen Termin mit beiden Firmen bei diesem Besprochen wurde, dass Sie den Vertrag gerne kündigen wollen würden und mir unseren Leistungen nicht einverstanden seien und dass die bereits erbrachten Leistungen zu wenig gewesen wären und dem vereinbarten Betrag nicht angemessen seien Dies wurde am 20.09. im persönlichen Termin zum ersten mal angekündigt und angezeigt. ... Nun unsere Frage: Da die Firma B keine Einwände erhalten hat das die Leistungen nicht den Erwartungen der Firma A entspricht, haben wir welche möglichkeiten die Zahlungen zu Fordern.