Sehr geehrter Fragensteller,
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Ihrem Provider ist leider zuzustimmen. Ein Umzug stellt grundsätzlich keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar, sofern der Provider auch am neuen Wohnort in der Lage ist, die vertragliche Leistung zu erbringen. Nach Ihrer Schilderung ist dies der Fall. Die Tatsache, dass an dem neuen Wohnort bereits ein Telefonanschluss mit der entsprechenden Vertragsbindung existiert, ist nicht von Ihrem derzeitigen Provider zu vertreten. Insofern hat Ihr derzeitiger Provider einen Anspruch auf Fortführung des Vertrags und Zahlung der vereinbarten Tarife. Rechtlich gesehen dürften Sie daher keine Chance haben, sich aus dem Vertrag zu lösen (immer vorausgesetzt, Ihr derzeitiger Provider ist tatsächlich in der Lage, den Anschluss auch am neuen Wohnort erbringen zu können).
Die Provider sind jedoch häufig bereit, den Kunden gegen eine Einmalzahlung trotzdem aus dem Vertrag zu entlassen. Sie sollten sich bei Ihrem Provider erkundigen, ob er zu einer solchen Lösung bereit wäre.
Ich bedaure, Ihnen keine positive Einschätzung Ihrer Situation geben zu können.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt