DVD Verleih Kündigung / Mahnung / Inkasso
vom 4.4.2008
25 €
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Verweis auf Paragraph 284 BGB und <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 286 BGB: Verzug des Schuldners">286 BGB</a>. ... Nun meine Fragen dazu: Ist es rechtlich in Ordnung von dem DVD-Verleiher bzw. dessen Inkassonternehmens nach 20 Monaten nun Forderungen über Leihgebühren bis zum jetzigen Zeitraum zu erheben ? ... Ich habe den Verdacht, das der DVD-Verleiher bzw. das Inkassounternehmen nur bis kurz vor der Verjährung abwartet um dann maximalst abzukassieren.