Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Fragen.
Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall den Gang zu einer Kollegin/ einem Kollegen ersetzt.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann nämlich die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Fragen beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben wie folgt:
Die Kündigung eines Fitnessstudiovertrages, der einen typengemischten Vertrag darstellt, ist in der Regel nicht so einfach, da man in der Regel einen Zeitvertrag abschließt.
Dieser Vertrag ist meist erst nach einer längeren Zeit kündbar. In Ihrem Fall beträgt diese Zeit 18 Monate.
Fraglich ist daher, ob Sie überhaupt ein Recht zur frühzeitigen Kündigung hatten.
Nach §§ 626
,543, 314 BGB
gibt es die Möglichkeit der „ fristlosen“ Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen.
Danach kann jeder Vertragspartner ein Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen.
Nach dem Gesetz liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Kündigendem unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnis bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Daher ist zunächst einmal zu klären, ob die Arbeitslosigkeit Ihres Mannes ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB
darstellt.
Die Rechtsprechung nimmt einen wichtigen Grund bei Umzug, schwerwiegender Krankheit, Schwangerschaft oder Einberufung zur Bundeswehr.
Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, die Arbeitslosigkeit als wichtigen Grund annimmt.
Meines Erachten erfüllt die Arbeitslosigkeit nicht die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes.
Diese Entscheidung bleibt aber dem Richter vorbehalten.
Demnach schätze ich Ihre Chancen, einen Prozess zu gewinnen, als schlecht ein.
Nach meiner Einschätzung kann die fristlose Kündigung lediglich als fristgerechte Kündigung umgedeutet werden.
Da hier eine Forderung von Höhe 14 Monaten im Raum steht, denke ich dass dies auch die Inhaberin des Fitnessstudios so gesehen hat.
Da meines Erachtens ein Prozess nicht zu gewinnen ist und mit einem Prozess weitere Kosten verbunden wären, sollten Sie lieber die Forderung begleichen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Nachricht überbringen konnte und hoffe, dass ich Ihnen trotzdem weitergeholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Antwort
vonRechtsanwältin Tanja Stiller
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66121 Saarbrücken
Tel: 0681-9405552
Web: https://www.rechtsanwaeltin-stiller.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Sehr geehrte Frau Stiller,
vielen Dank für Ihre schnelle Anwort,
nach erster Aufregung, habe ich verstanden was Sie meinen.
Wenn ich keinen Grund zur außerordentlicher Kündigung habe, dann hat das Sportstudio das Recht, sich nicht auf mein Schreiben zu äußern. Dann ist die Kündigung wohl, nichtig.
Nur woher soll man das wissen?
Oder, aber die müssen sich binnen zwei Jahren melden (z.B. mit einer Mahnung) damit Ersatz- oder Folgeansprüche nicht verjähren. Und das haben die nach 13 Monaten getan.
Nur, das Sportstudio hat mir unbewußt eine Ruhezeit gewährt, indem sie mir keine Beiträge mehr abgebucht haben.
Woher sollte ich das wissen??
Ich hatte ja gekündigt.
Durch das Gespräch mit der Inhaberin, wollte sie den Vertrag erst mal Ruhend stellen, nur dem habe ich nicht zugestimmt und zusätzlich durch meine Kündigung bekräftigt.
Nur woher soll ich wissen, das sie die Beiträge aufgrund dessen nicht mehr abbucht? Hätte sie mir geschrieben und gesagt das dies kein Grund zur außerordentlichen Kündiung ist, dann hätte das Sportstudio auch die Beiträge weiter abbuchen können.
Und die außerordentliche wäre in eine fristgerechte Kündiung umgewandelt worden.
Aber, doch nicht nach 13 Monaten??
Ich habe schon einen Fehler gemacht, als ich die Kündigung geschrieben habe, ich hätte eine Frist zu Rückantwort setzen können, nur nachher ist man immer schlauer.
Gibt es nicht eine 12 Monatsfrist?
Ich hätte die restlichen Monate bezahlt, wenn ich gewußt hätte, das ich nicht kündigen kann. Aber so? Was hätte ich machen sollen?
Zudem hat der Ehemann den Vertrag mit mir abgeschlossen, ohne Zusatz (i.A. oder i.V.), obwohl ich weiß, das nur sie allein Geschäftsführerin ist. Ist das auch rechtens?
Ich hab das Gefühl das Recht steht auf der Seite der Inhaberin des Sportstudios, nur ich fühle mich dabei total verkauft und verladen. Die Arbeitslosigkeit des Hauptverdieners bei einer fünfköpfigen Familie, wobei die Ehefrau auf Steuerklasse 5, Teilzeit bei 25 Stunden arbeitet, sehe ich schon als Grund an, aber wie gesagt, das müsste ein Richter entscheiden.
Mir geht es in erster Linie um die 13 Monate. Gibt es dazu keine Regelung?
Mit freundlichen Grüßen
Y.Y.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Nachdem ich Ihre Antwort geschrieben hatte, kam es zu einem Totalausfall meines Internetzuganges. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Die Inhaberin hat Ihnen durch Ihre "Kündigung" lediglich die Zahlung der Beiträge gestundet und den Vertrag auf "Eis" gelegt, d.h. die Mindestlaufzeit ist nicht weiter abgelaufen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, d.h. sie löst nur weitere Rechtsfolgen aus, wenn weitere Voraussetzungen gegeben sind, d.h. die Kündigungserklärung löst nur die Beendigung eines Vertrages aus, wenn auch die anderen Voraussetzungen des Kündigungsrechts vorliegen.
Während der Stundung tritt auch keine Verjährung ein.
Eine Verpflichtung eine Bestätigung einer Kündigung auszusprechen gibt es nicht.
Solange keine Bestätigung ausgesprochen ist, muss also davon ausgegangen werden, dass die Kündigung nicht angenommen ist oder der Vertragspartner nicht gewillt ist eine solche auszusprechen.
Hätten sie ordentlich gekündigt,dann wären weiterhin die 18 Monate weiterabgelaufen. Lediglich der Zahlungszeitpunkt wäre ein anderer gewesen. Die Anzahl der Beiträge bleibt aber gleich.
Also die 18 Monate hätten Sie auf jeden Fall zahlen müssen.
Ihnen sind lediglich Mehrkosten durch die Mahngebühren und die Inkassogebühren entstanden.
Sobald eine Mahnung in der Welt ist, sollte man sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen.
Dass Sie sich verkauft fühlen, kann ich verstehen. Das ändert aber nichts an der Sache.
Sie müssen aber auch mal beachten, dass das Fitnessstudio ja nichts für die Arbeitslosigkeit kann.
Es liegt nur in Ihrem persönlichen Verantwortungsbereich.
In der Rechtswissenschaft ist es unbeachtlich, ob jemand Geld hat oder nicht. Es zählt nur der Satz "pacta sund servanda" (= Verträge sind geschlossen).
Ich hoffe,ich konnte Ihre Fragen jetzt beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaältin Tanja Stiller
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Nachdem ich Ihre Antwort geschrieben hatte, kam es zu einem Totalausfall meines Internetzuganges. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Die Inhaberin hat Ihnen durch Ihre "Kündigung" lediglich die Zahlung der Beiträge gestundet und den Vertrag auf "Eis" gelegt, d.h. die Mindestlaufzeit ist nicht weiter abgelaufen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, d.h. sie löst nur weitere Rechtsfolgen aus, wenn weitere Voraussetzungen gegeben sind, d.h. die Kündigungserklärung löst nur die Beendigung eines Vertrages aus, wenn auch die anderen Voraussetzungen des Kündigungsrechts vorliegen.
Während der Stundung tritt auch keine Verjährung ein.
Eine Verpflichtung eine Bestätigung einer Kündigung auszusprechen gibt es nicht.
Solange keine Bestätigung ausgesprochen ist, muss also davon ausgegangen werden, dass die Kündigung nicht angenommen ist oder der Vertragspartner nicht gewillt ist eine solche auszusprechen.
Hätten sie ordentlich gekündigt,dann wären weiterhin die 18 Monate weiterabgelaufen. Lediglich der Zahlungszeitpunkt wäre ein anderer gewesen. Die Anzahl der Beiträge bleibt aber gleich.
Also die 18 Monate hätten Sie auf jeden Fall zahlen müssen.
Ihnen sind lediglich Mehrkosten durch die Mahngebühren und die Inkassogebühren entstanden.
Sobald eine Mahnung in der Welt ist, sollte man sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen.
Dass Sie sich verkauft fühlen, kann ich verstehen. Das ändert aber nichts an der Sache.
Sie müssen aber auch mal beachten, dass das Fitnessstudio ja nichts für die Arbeitslosigkeit kann.
Es liegt nur in Ihrem persönlichen Verantwortungsbereich.
In der Rechtswissenschaft ist es unbeachtlich, ob jemand Geld hat oder nicht. Es zählt nur der Satz "pacta sund servanda" (= Verträge sind geschlossen).
Ich hoffe,ich konnte Ihre Fragen jetzt beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaältin Tanja Stiller