Nach dem wir uns weigerten diese zu bezahlen ging die Brauerei über uns zu erpressen, entweder wir bezahlen die 3.500 oder wir werden augrund dieser § aus dem Brauereivertrag auf ca. 13.000 € verklagt ( siehe unten ) Auszug aus dem Brauereivertrag § 2 Sicherung Zur Sicherung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Brauerei gegen den Kunden, insbesondere aus der Gewährung von Kaufpreisvorfinanzierungen, Lieferungen, Leistungen und laufender Geschäftsverbindung, ver- pflichtet sich der Kunde zu Gunsten der Brauerei: Die Brauerei behält sich die unter Punkt 1.3. gewährte Rückvergütung zur Absicherung der Kaufpreisvorfinanzierung ein. ... Als Gegenleistung verpflichtet sich der Kunde ab dem 01.12.2015 bis zum 30.11.2019 die eingangs genannte Absatzstätte zu betreiben bzw. betreiben zu lassen, in dieser in und außer Haus sowie nach eventuellen Er- weiterungs-, Neu- und Umbauten die gesamten unter- und obergärigen, von der Brauerei im Rahmen ihres gegenwärtigen und künftigen Lieferprogramms hergestellten und/oder vertriebenen Biere und Biermischge- tränke in Fässern (Großbehältern), Flaschen und Dosen etc. zu führen bzw. führen zu lassen und während der Vertragsdauer ausschließlich, ununterbrochen und unmittelbar von der Brauerei zu beziehen bzw. bezie- hen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, für diese Absatzstätte während der Vertragslaufzeit von den der ausschließlichen Bezugsverpflichtung unterliegenden Bieren mindestens 66 hl jährlich, insgesamt somit 330 hl abzunehmen.