Ich habe daraufhin einen mir anvertrauten Rechtsexperten konsultiert,welcher mir mitgeteilt hat,dass trotz Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (wie im ADAC-Kaufvertrag-Vordruck vermerkt),eine Haftung für „arglistig verschwiegene Mängel“ bzw. eine vorsätzliche Verletzung der Pflichten,nie schriftlich ausgeschlossen werden kann (Verjährung erst nach 3 Jahren)! Darüber hinaus habe ich erfahren müssen,dass es sich bei dem Fiat nicht um eine „normale Abnutzung/Gebrauchsspur“ handelt,sondern dieser Mangel dem Vorbesitzer hätte bereits seit längerem bekannt sein müssen,und mir gegenüber dennoch wissentlich verschwiegen wurde.Nachweislich hat man mich zu keinem Zeitpunkt...weder bei ebay...noch im Kaufvertrag...am Telefon oder spätestens der Übergabe des Fahrzeuges…auf diese nicht unerhebliche Beschädigung aufmerksam gemacht.Immerhin wohnt der Verkäufer über 500km von mir entfernt! ... Ich fechtete daher gestern den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung via Einschreiben mit Rückschein an,und erwarte zunächst die Nacherfüllung,d.h. die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung (eigentlich unmöglich bei Gebrauchtwagen)…binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Schreibens.