In der Bankbürgschaft steht folgender Satz: §2 Die Verpflichtungen der Bank aus dieser Bürgschaft erlöschen, sobald die Veranlassung für die Bürgschaftsübernahme wegfällt oder die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben wird, spätestens jedoch - insoweit abweichend von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/777.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 777 BGB: Bürgschaft auf Zeit">§ 777 BGB</a> -, wenn die Bank nicht bis zum ------------ aus dieser Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist. §3 Die Bürgschaft wird für folgende Ansprüche übernommen, die der Gläubiger gegenüber dem Kunden der Bank gegenwärtig hat oder künftig erwerben wird Nun die Frage: Wir haben 15 Jahre lang 3% Avalzinsen auf 17.000 DM gezahlt, obwohl die Bank wusste, dass das Mietverhältnis beendet war.