Und wieder mal ebay
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Er wirft mir arglistiges Verschweigen der vorgenannten Mängel vor und tritt vom Vertrag zurück. Er begründet den sofortigen Rücktritt wie folgt: a) Es ist kein rechtskräftiger Kaufvertrag mit mir zustande gekommen. b) Bei einem zustande gekommenen Vertrag mit meinem Bekannten müsste der ebay-Vertrag zunächst wieder aufgelöst werden, und mit mir müsste dann ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. c) Selbst bei einem rechtskräftigen Vertrag hätte er das Recht die Abnahme zu verweigern und nennt folgendes BGH Urteil: BGH 09.01.2008, VIII ZR 210/06 Verkäufer hat behebbaren Mangel arglistig verschwiegen: Käufer sind zur sofortigen Kaufpreis-Minderung berechtigt, wenn der Verkäufer einen behebbaren Mangel arglistig verschwiegen hat, muss der Käufer ihm nicht erst eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen, sondern kann sofort eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Denn in einem solchen Fall ist regelmäßig die für eine Mangelbeseitigung durch den Verkäufer erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt.