Handwerkerpfusch - Rücktritt vom Vertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Ich möchte aus dem Vertrag raus da der Handwerker nun auch noch zu lügen beginnt (schon schriftlich dokumentiert und beweisbar). ... Muss ich ihm trotzdem noch eine dritte Nachbesserungsmöglichkeit per Einschreiben/Rsch geben, oder kann ich den Vertrag aufgrund der schon erfolgten 2-maligen Nachbesserung nun endlich kündigen? ... Ich würde am liebsten alle Mängel unter Zeugen bildlich dokumentieren, den Vertrag sofort kündigen (auch weil ich ihm aufgrund seiner schriftlich nachweisbaren Lügen nicht mehr trauen kann und Angst habe, dass noch mehr kaputt gemacht wird) und von einen Dritten ausführen lassen.