Vom Insolvenzverwalter erhielt ich, nachdem die ursprüngliche Lohnsteuerkarte alle Monate enthielt, eine korrigierte Lohnsteuerkarte, welche nur die 3 Monate aufführte, in denen auch der Nettolohn geflossen war. 6 Monate ohne Nettolohnzahlung ,für die aber Lohnsteuern und alle anderen Abgaben gezahlt worden waren (den Nachweis darüber von der Kranken- und Rentenversicherung habe ich), fielen dadurch steuerlich unter den Tisch.. ... Mein Finanzamt beruft sich, abweichend davon, auf Bestimmungen, nach dem nur Steuern für tatsächlich gezahlte Löhne abgeführt werden müssen und der Arbeitgeber- oder der Insolvenzverwalter- auf überzahlte Lohnsteuern Anspruch hätte.