DBA Schweiz-Deutschland
Ich habe nun beim Finanzamt hier versucht diese Unterhaltsbeiträge von der Steuer abzusetzen, mit dem Hinweis auf das DBA. ... Das Finanzamt hier hat aber die Absetzung verweigert mit folgender Begründung : 1) Unterhaltsbeiträge an Kinder können prinzipiell nicht abgesetzt werden, DBA hin oder her. 2) Für die Unterhaltszahlungen an die Ex wird deren Einverständniss auf einem Formular U verlangt (was von meiner Ex nicht zu kriegen ist, da wir mitten im Scheidungskrieg sind). ... Ausserdem behauptet das Finanzamt dass dieses Einverständnis im DBA festgehalten ist.