Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ich wäre also in Deutschland gemeldet, mein Mann in Amerika. Geht das?
Ja
Kann man als verheiratetes Paar unterschiedliche Wohnsitze haben?
Ja
Allerdings wäre ihr Mann auch in Deutschland anmeldepflichtig. Die Folge wird, dass Ihr Mann 2 Wohnsitze hat und auf sein Einkommen sowohl USA als auch Deutsches Steuerrecht angewendet wird.
Ganz abgesehen davon, wird er unter beschriebenen Umständen auch in Deutschland als ansässig und daher unbeschränkt steuerpflichtig angesehen, da hier sein Lebensmittelpunkt (Familie) befindet. Die Folge ist, dass er eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, in der er sein Einkommen von US-Arbeitgeber eingeben muss sowie evtl. die Steuer, die er oder sein AG für ihn dort gezahlt hat.
2. Wie ist die Steuerpflicht für sein im Ausland erworbenes Einkommen?
Wäre ihr Mann in USA tätig würde das DBA mit USA einschlägig mit der Folge, dass er dort die Steuer zahlen musste und in D nicht. Das ist in Art. 15 und 23 DBA geregelt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Verein_Staaten/2008-06-23-USA-Abkommen-DBA-Bekanntmachung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Da er aber in einem Drittstaat arbeitet greift die DBA USA nicht ein. Da mit Irak kein DBA besteht, verbleibt die Besteuerung in Deutschland. S. auch hier
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/internationales-steuerrecht-arbeitnehmertaetigkeit-81-grundsatz-und-taetigkeit-in-drittstaaten_idesk_PI11525_HI1329483.html
Diese deutsche Besteuerung ist im §34 c EStG
geregelt
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34c.html
und hat zur Folge, dass die im Ausland gezahlte Steuer auf die in D angerechnet werden.
Sie schreiben nicht, ob ihr Mann überhaupt Steuer zahlt und bzw. wo (Irak oder Amerika). Ich empfehle Ihnen daher , noch vor der Abgabe einer Steuererklärung eine formlose schriftliche Anfrage beim FA Ihres Wohnsitzes in Deutschland zu stellen und die Frage der Besteuerung zu klären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen