Kinderbetreuung im Betrieb
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Grundsätzlich kann ja der Arbeitgeber Leistungen zur Kinderbetreuung für noch nicht schulpflichtige Kinder steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Meine Frage ist: Müssen die Mitarbeiter/innen, die ihre Kinder in die Betreuung gegeben haben, dies als geldwerten Vorteil versteuern?