Muss ich im Ausland fällige Steuergeld an mein alte Arbeitgeber züruckzahlen?
25.03.2009 00:10
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Hallo,
ich bitte um Beratung aus Rechtliche sicht in der folgende Situation:
- Ich war von 2001 bis September 2008 Festangestellt bei Firma x GmbH, der Deutsche Filiale von ein international tätige Amerikanische Unternehmen.
- Von März 2006 bis ende July 2006 habe ich auf temporäre Basis (1 x 3 Monate, 1 x 2 Monate) bei ein Filiale des Arbeitgebers in Asien gearbeitet, weiterhin auf Basis von mein Deutsche Arbeitsvertrag.
- Von August 2006 bis August 2008 habe ich ein 'Auslandsentsendungsvertrag' auf zwei Jahre abgeschlossen um fest bei der Asiatische Filiale zu arbeiten, aber immer noch auf der Basis von mein Deutsche Arbeitsvertrag.
- Während der Entsendung war ich in DE abgemeldet, habe aber weiterhin Gehalt in DE in EUR bekommen. Gehalt würde brutto wie netto bezahlt.
- Vertragliche vereinbarung war das der Arbeitnehmer alle Steuern und Sozialabgaben bezahlen soll, wenn Fällig. Dafur habe ich jeden Monat ein bestimmte % Satz vom Bruttogehalt zur seite gelegt.
- Nach sechs Monate wurde mein alte Standort in Deutschland aufgelöst und alle Mitarbeiter Betriebsbedingtgekündigt.
- Nach über ein Jahr würde festgestellt das der Asiatische Filiale die in Asien fällige Einkommensteuer etc. an Finanzamt vor Ort bezahlt.
- Ungefähr sechs Monate vor ende von der Entsendung habe ich mehrmals nach ein Prozess & Bankdaten etc. gefragt um zumindest ein Teil vom Geld züruck zu Bezahlen. Diese Informationen wurde nicht geliefert.
- Ich habe zum 30.08.09 gekündigt und bin nach DE züruckgezogen um bei eine neue Arbeitgeber anzufangen. Zu der zeitpunkt gab es immer noch kein vorgehensweise um das Geld an der Arbeitgeber zu bezahlen oder kein vereinbarte Betrag.
- In Februar 2009, ungefähr sechs Monate nach ende des Arbeitsverhältnisses habe ich mehrerer Emails bekommen die nach ein Ruckzahlung des Geldes gefordert haben.
Aus meine sicht gibt es vier Optionen:
1) Nichts machen
2) Nichts zahlen mit/ohne Streit
3) Verhandeln um zu Zahlender Betrag zu verringern
4) Arbeitgeber hat recht und alles muss züruckbezahlt werden
Aus rechtliche sicht, muss ich das Geld an Firma x züruckzahlen bzw welche von der vier Optionen sind Vertretbar.
Mit freundlichen Grüssen