Wechsel der Gewinnermittlungsart n. Schätzung der Besteuerungsgrundlage (§162 II AO)
vom 26.10.2018
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Sachverhalt Das Finanzamt (FA) hat im Jahr 2017 für die Wirtschaftsjahre 2010 bis 2013 die Besteuerungsgrundlage nach einer Betriebsprüfung geschätzt (§ 162 Abs. 2 AO). ... Das Finanzamt wies die Umstellung der Gewinnermittlungsart zurück und verwies auf das BFH-Urteil vom 19.10.2005, AZ.: XI R 4/04. ... Damit besteht → Buchführungspflicht nach Handelsrecht (§ 238 HGB) und nach Steuerrecht (§ 140 AO); •wegen Überschreitens der Aufgriffsmerkmale in § 141 AO erfolgt an den Kleingewerbetreibenden (bzw. an den Land- und Forstwirt) die Aufforderung des Finanzamts, ab Beginn des nächsten Jahres Bücher zu führen (§ 141 Abs. 2 AO); •der Betrieb (die Praxis) wird veräußert bzw. aufgegeben (§ 16 Abs. 2 Satz 2 EStG); •eine finanzamtliche → Schätzung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO; •das Ausscheiden aus einer PersG (Überschussermittlung); •die Einbringung eines § 4 Abs. 3-Betriebes in eine KapG (§ 20 UmwStG) oder in eine PersG (§ 24 UmwStG), vgl.