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Ist eine Ausgleichszahlung an Geschwister im Erbfall steuerfrei?

| 2. Januar 2017 21:33 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Hallo,

folgende Situation:

Meine Großeltern haben noch zu Lebzeiten meinem Bruder ein Grundstück geschenkt. Das wurde durch einen Überlassungsvertrag notariell festgehalten. Der Wert des Grundstücks wurde auf 90.000€ ermittelt.

In dem Vertrag steht, dass mein Bruder mir nach 5 Jahren einen Betrag von 45.000€ als Ausgleichszahlung zahlen muss. Der Zeitpunkt ist jetzt gekommen und wir stellen uns folgende Fragen:

a) Wie kann diese Ausgleichszahlung erfolgen? Durch Überweisung? Muss die Transaktion für das Finanzamt in irgendeiner Form dokumentiert werden?

b) Ist der Betrag für mich steuerfrei? Muss ich die Summe in meiner EStErklärung angeben und wenn ja - wie?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Im Grunde genommen hätte schon Ihr Bruder eine Schenkungssteuererklärung abgeben müssen und hierbei die Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages an Sie angeben müssen. Ich gehe davon aus, dass dies erfolgt ist. Sie haben nun nach Erhalt des Betrages ebenfalls eine Pflicht zur Fertigung einer Schenkungssteuererklärung, dies ist eine eigene Erklärung, welche mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun hat.

Dem Grunde nach gibt es zwei Möglichkeiten:
Liegt eine Schenkung unter Auflagen vor, so ist von einer Zuwendung Ihrer Großeltern an Sie auszugehen, der Betrag wäre zu erklären, Steuern würden aber nicht anfallen, da der Freibetrag bei 200.000,00€ liegt.
Wurde diese Gestaltung nicht konsequent oder nicht korrekt umgesetzt, so könnte sich eine Steuerpflicht ergeben, da unter Geschwistern lediglich ein Freibetrag von 20.000,00€ besteht.
Welche der Varianten zum Tragen kommt, kann ohne Vertragsprüfung nicht beantwortet werden.

Die Ausgleichszahlung kann im Grunde durch Übergabe in bar oder durch Überweisung erfolgen. Da dem Finanzamt der Sachverhalt bekannt ist, sollten Sie diesen auch nachvollziehbar gestalten, zB durch eine Überweisung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. Januar 2017 | 14:51

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

vielen Dank für die Auskunft.

Auf Nachfrage bei meinem Bruder wurde damals vom Notar das Finanzamt über den Vertrag informiert, jedoch nur um zu prüfen ob eine Grunderwerbssteuer zu zahlen ist. Eine Schenkungssteuererklärung wurde damals nicht abgegeben.

Trotzdem gehe ich davon aus, dass es eine Schenkung unter Auflagen ist, und der Freibetrag auch für mich 200.000,00€ beträgt. Denn im Vertrag ist die Ausgleichszahlung als Verpflichtung an den Erwerber ausgewiesen.

Sollte ich nun nach Erhalt der 45.000,00€ trotzdem eine Schenkungssteuererklärung abgeben und wenn ja - mit Bezug auf den Überlassungsvertrag?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Januar 2017 | 15:16

Ja, Sie müssen die Schenkung sogar zwingend anzeigen, auch wenn keine Steuerpflicht entsteht, denn auf diese Weise prüft das Finanzamt, ob und inwieweit die Freibeträge ausgeschöpft werden. Den Vertrag sollten Sie beifügen, denn diesen benötigt das Finanzamt zur Prüfung.

Bewertung des Fragestellers 3. Januar 2017 | 15:23

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