Er hat sich dazu bereit erklärt ohne Honorierungen die erforderlichen Wareneinkäufe im Ausland durchzuführen. ... So können die zu erwerbenden Waren direkt vor Ort im Ausland auf die Echtheit und auf die Qualität beurteilt werden. ... Sollte dieses der Fall sein, so bitte ich höflich um die Bekanntgabe von mindestens einem Geschäftszeichen sowie die Angabe der aktenführenden Behörde, die diese Entscheidung erlassen hat. 2)Ist es ebenfalls für die Finanzbehörde ausreichend, wenn lediglich eine auf meinen Ehemann lautende Vollmacht meinerseits für die Zollabfertigung ausgestellt wird, oder sollte aufgrund der Rechtssprechung ggfls. noch eine separate schriftliche Vollmacht für das Finanzamt – insbesondere für den Fall einer späteren Betriebsprüfung –ausgestellt werden, dass ich meinen Ehemann dazu ermächtigt habe, die erforderlichen Reisen durchzuführen, um die im Ausland notwenigen Wareneinkäufe sowie die Durchführung des Importes für meinen Geschäftsbetrieb durchzuführen?