Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Polen
vom 4.2.2024
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Ich beziehe in Deutschland ein Gehalt aus der GmbH und in Polen bisher kein Gehalt. ... Muss ich dann auf die Gewinne meines Einzelunternehmens (Działalność jednoosobowa) aus Polen in Deutschland nochmal Einkommenssteuer zahlen oder greift hier Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt und es müssen nur die Steuern in Polen, wo die einzige Betriebstätte des Einzelunternehmens ist und die Geschäftststäigkeiten aus Polen heraus verübt werden, gezahlt werden? Oder gilt hier die Anrechnungsmethode zwischen Deutschland und Polen?