Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Tatsächlich werden Einkünfte aus Solaranlagen in Deutschland als gewerbliche Einkünfte behandelt. Im DBA-Recht fallen diese gewerblichen Einkünfte dann unter unternehmerische Gewinne, so dass in Ihrem Fall Art. 7 DBA D-Dänemark Anwendung findet.
Hiernach steht das Besteuerungsrecht, zumindest bezüglich der Einnahmen aus einer in Dänemark befindlichen Anlage, Dänemark zu. In Deutschland werden diese Einkünfte gem. Art.24 DBA dann freigestellt, allerdings werden die Einkünfte in D zur Berechnung des Steuersatzes miteinbezogen(Progressionsvorbehalt).
Sie müssen die Einkünfte daher in der deutschen Einkommensteuererklärung, am besten gesondert, angeben mit dem Hinweis auf das DBA, so dass die Einkünfte nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes auf Ihre Steuerlast einwirken.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben schon sehr weitergeholfen.
Eine noch genauere Antwort auf die erste Frage würde mich freuen.
Sie schreiben, dass "die Einkünfte nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes auf [meine] Steuerlast einwirken".
Wenn eine Anlage von 1000€ pro Jahr 150€ Überschüsse erzielen würde, wirkt dann die 150€ auf meine Steuerlast oder kann ich durch Abschreibung jährlich ~40€ abziehen, so dass nur 110€ auf meine Steuerlast wirkt? Wie sind die entsprechenden Formularfelder auf der Einkommenssteuererklärung gekennzeichnet?
Mit freundlichen Grüßen
N.
Sehr geehrter Fragesteller,
berücksichtigt werden für den Progressionsvorbehalt nur die Gewinne. Dieser Gewinn wird nach deutschem Steuerrecht berechnet. D.h. alle Ihnen zugeflossenen Einnahmen abzüglich der Ausgaben oder Abschreibungen die zulässig sind. Der verbleibende Gewinn wird Ihren deutschen Einkünften hinzugerechnet und aus diesem Betrag der Steuersatz berechnet, der wiederum nur auf die deutschen Einkünfte angewendet wird.
Für die Steuererklärung müssen Sie die Anlage AUS die entweder im Formular Manager des Bundesfinanzministeriums runtergeladen werden kann, benutzen oder Sie haben ein geeignetes Programm für die Steuererklärung, die meisten haben dieses Formular ebenfalls integriert.
Ich hoffe Ihnen Ihre Nachfrage beantwortet zu haben und wünsche noch einen schönen Abend.
Haberbosch