Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mein Finanzamt hat die steuerliche AfA, für eine im Zusammenhang mit meinem Immobilienerbe zusätzlich an meine Familie als Wertausgleich geleistete spätere Erbausgleichs-bzw. weitere Abfindungszahlung, nicht anerkannt. ... Deshalb stelle ich mir die Frage nach der steuerlich rechtmäßigen AfA-Bemessungsgrundlage für dieses Immobilienerbe im Zusammenhang mit den 3 bestehenden Zahlungsbestandteilen „testamentarische Entgeltleistung“ und „zusätzlich entgeltliche Erbausgleichszahlung“ sowie den „unentgeltlich erworbenen Teil“: ------------------------------------------------------------- Meine Frage: (1)Ist die oben dargelegte Bewertungsgrundlage und der Rechnungsansatz richtig? ... Schuldschein vom 25.10.66 über DM [Y2] – hat insgesamt der Erbe <A href=´http://, am Tag der Übernahme des Grundstücks sofort an meine Frau [B] zurückzuzahlen. 4)derzeitige Belastungen durch Baudarlehen von [Stadt] DM [Z1] sowie von Hypothekenbank DM [Z2] sind vom Erben [A] allein zu tragen.