Folgende Situation:
- Unverheiratetes, noch nicht zusammenlebendes Paar kauft Baugrundstück zu 3/8 Anteil Frau und 5/8
Anteil Mann,
- Beide nehmen gemeinsamen Hausbaukredit bei einer Bank auf - jeder wird jeweils die Hälfte in Raten
zahlen ( 50%/50%),
Frage:
Muss der Mann Schenkungssteuer an das Finanzamt zahlen, da er einen Vorteil von 1/8 in Bezug auf
den Bankkredit hat. Er zahlt nur 50 % ab, und nicht 5/8 entsprechend der Besitzaufteilung des
Grundstücks.
Vielen Dank.
diese Frage hat der BFH zuletzt geklärt und die Auffassung des FA aufgehoben. Dieses war in der Tat bei ungleichen Zins- und Tilgungsleistungen von einer Schenkung ausgegangen.
Der BFH am 17.12.2019 unter VII R 8/17
Zitat:
In der Übernahme der Zins- und Tilgungsleistungen auf das gemeinsam aufgenommene Darlehen sah der BFH keine Schenkung des Ehemannes an die Ehefrau. Er leistete als Gesamtschuldner auf seine eigene Schuld aus dem Finanzierungsdarlehen. Ein Gesamtschuldner ist im Verhältnis zum Darlehensgeber (der Bank) allein zur Zahlung von Zins und Tilgung verpflichtet. Nur im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (also im Verhältnis der Eheleute untereinander) könnte ein Ausgleichsanspruch entstehen, weil durch die Leistung des Ehemannes auch die Ehefrau von einer Verbindlichkeit befreit wurde. Nur der Verzicht auf einen solchen Ausgleichsanspruch könnte eine Schenkung darstellen.
Halten Sie also eine internen Ausgleichsanspruch offen und damit ungeklärt und Ihnen kann nichts entgegen gehalten werden.
Zur Absicherung verweise ich auf das obige Urteil, was Sie sich ausdrucken und zu Ihren Akten nehmen können. Da steht bis ins kleinste Detail alles drin und gibt mehr oder weniger genau Ihren Sachverhalt wider.
MFG
Fricke
RA
Diplom Kaufmann
Rückfrage vom Fragesteller13. September 2022 | 14:02
Sehr geehrter Herr Peter Fricke,
danke für Ihr Antwortschreiben.
Leider bezieht sie sich Ihre Antwort auf verheiratete Paare. Bereits im ersten Satz meiner Fragestellung sprach ich von einem UNVERHEIRATETEM UND NICHT ZUSAMMENLEBENDEM PAAR. Im Übrigen war das Verhältnis zwischen Aufteilung der Besitzverhältnisse und Aufteilung der Darlehnsabzahlung interessant und nicht nur die Abzahlung des Kredites. Eigentlich müsste der männliche Partner mit seinen 5/8 Anteil auch 5/8 des Darlehens tilgen, was aber im Darlehensvertrag nicht formuliert ist. Er tilgt nur 1/2 der Darlehenssumme. Das Grundstück gehört ihm jedoch zu 5/8 und somit auch das Haus, obwohl er nur 50% der Darlehenssumme rein für das Haus bezahlt. Das Grundstück musste übrigens nicht finanziert werden( nicht im Darlehen enthalten). Somit ist er letztendlich klar im Vorteil mit 1/8 des Wertes bei etwaiger Trennung und Verkauf des Grundstückes mit Haus. Er erhält 5/8 und die Partnerin nur 3/8 obwohl sie 50 % des Hauses bezahlt.
Wir bitten um nochmalige Überarbeitung und bedanken uns im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt14. September 2022 | 00:07
Sehr geehrter Nachfragender,
mit der Nichtehe ändert sich nichts an dem eigentlichen Grund des obigen Urteils. Auch kann die Ehe kein Grund sein, eine gleiche steuerliche Situation anders zu bewerten, nur weil jemand nicht verheiratet ist.
Es bleibt bei meiner Einschätzung, auf die Sie sich gerne beim FA berufen können, falls es von dort aus Rückfragen gibt.
Nur, Rückfragen kann es kaum geben, weil das FA von der "Schenkung" nichts erfährt. Es liegt keine Schenkung vor, so daß auch keine Mitteilung ergehen muss.