Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
vom 6.5.2012
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Folgendes Problem: Ich habe die Einkommensteuer für das Jahr 2011 gemacht und in dem "Bescheid" steht als Begründung zur Festsetzung: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende konnte nicht gewährt werden, da in der gemeinsamen Wohnung mehrere volljährige Personen gemeldet sind (Eltern und Bruder). Meine Eltern und mein Bruder gehören doch nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft... ? Ich könnte ja auch eine extra Wohnung in unserem Miethaus haben!!