Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Bezug auf den Ablauf der Festsetzungsverjährung ein paar Fragen. Hier der genaue Sachverhalt, 30.06.2001 - Betriebsaufgabe 25.02.2002 - Insolvenzeröffnung 22.04.2002 - Anmeldung zur Insolvenztabelle durch das FA, welche zunächst bestritten wurde 02.06.2004 - Feststellung zur Insolvenztabelle Unbeachtet der Tatsache, das die Anmeldung Steuerbescheide enthielt, welche nach der Insolvenzeröffnung festgesetzt und viel zu hoch geschätzt wurden, gibt es hier in Bezug auf die Festsetzungsverjährung unterschiedliche Meinungen seitens des Finanzamtes. Bei den ersten Gesprächen hieß es immer, dass die Festsetzungsfrist für 2001 (4 Jahre) Ende 2006 abgelaufen war.