Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1. Die Geldbeträge können nur der Schenkungsteuer in Deutschland unterfallen. Allerdings gibt es dafür einen Freibetrag von 20.000,00 € pro Schenker. Da jede Person "nur" 10.000,00 € schenkt, müssen Sie keine Schenkungsteuer zahlen.
Haben Sie allerdings von einer der Personen in den letzten 10 Jahren noch andere Schenkungen erhalten und übersteigen diese Schenkungen 10.000,00 €, dann sind Sie doch schenkungsteuerpflichtig. Denn alle Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet.
2. Eine Meldepflicht besteht nicht - außer wenn Sie noch andere Schenkungen erhalten hatten.
3. In der Schweiz ist die Schenkungsteuer eine kantonale Steuer. Sie müssen sich daher im jeweiligen Kanton erkundigen.
4. Geldwäsche-Pflichten müssen Sie nicht beachten. Ein notarieller Schenkungvertrag hilft jedenfalls nicht. Letztlich geht es um die Herkunft der Gelder. Dies müssen Ihre Verwandten ggf. darlegen und beweisen.
Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Hagena
Rechtsanwalt und Steuerberater.
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