Werden wir durch die Ablegung der Gemeinnützigkeit rückwirkend steuerpflichtig (Körperschafts- und Gewerbesteuer)? (3) Sollten wir rückwirkend steuerpflichtig werden: Wenn wir unseren Vereinszweck ändern, was ggf. dazu führen würde, dass die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, wären wir ebenso rückwirkend steuerpflichtig? ... Wir möchten noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir nicht an einer Aberkennung (= der Verein hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2012 nicht den Vorgaben der Gemeinnützigkeit entsprechend betätigt; als Konsequenz ist er rückwirkend steuerpflichtig) der Gemeinnützigkeit interessiert sind, sondern vielmehr an deren Ablegung (= der Verein hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2012 den Vorgaben der Gemeinnützigkeit entsprechend betätigt, wird dies ab Datum xyz durch Satzungsänderung aber nicht mehr tun).